Definition

Die Domain ist der eindeutige Name einer Webseite. Domains sind keine materiellen, sondern ideelle Güter. Das Rechtsgeschäft besteht in der Übertragung der Inhaberschaft an einer Domain. Die Rechte an der Domain gehen hierbei vom Verkäufer an den Käufer über. Der Domainkauf ist vergleichbar mit dem Erwerb eines Grundstücks. Mit dem Erwerb einer Domain erwerben Sie einen „Bauplatz“ im Internet. Mit der Projektierung bauen Sie ein „Haus“. Sofern keine Rechte Dritter verletzt werden, ist der Domainhandel nach der geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ein legales Geschäft.


Inhaberwechsel

Der Inhaberwechsel einer Domain wird vollzogen, indem der derzeitige Inhaber dem zukünftigen Inhaber den Autorisierungscode der Domain mitteilt. Hierzu kontaktiert der Domaininhaber den derzeitigen Registrar der Domain. Der Domaininhaber erhält von ihm den Autorisierungscode. Diesen sendet er an den zukünftigen Domaininhaber, der diesen dann an seinen Registrar weitergibt.

Die Durchführung der Übertragung erfolgt umgehend nachdem der neue Registrar den Transfer im EURid-System gestartet hat, da Transfers durch den Autorisierungscode vorab bestätigt werden. In wie weit die einzelnen Beteiligten Ihre Vereinbarungen mittels eines schriftlichen Vertrages festhalten, bleibt jedem selbst überlassen. Musterverträge finden sich ausreichend im Netz.


Domainangebot

Wir verfügen über hochwertige Domains im generischen Bereich und über eine Vielzahl an kurzen zwei- und dreistelligen Domains. Sie finden, mit Ausnahme der Informationsseite www.kurze.eu keine Verzeichnisse der von uns verwalteten Domains. In der Regel treten Interessenten, die durch Eingabe des Domainnamens auf uns aufmerksam werden, direkt an uns heran.

Sofern wir uns in Absprache mit dem Domaininhaber entscheiden, eine Domain nicht zu projektieren, treten wir in Einzelfällen auch aktiv an mögliche Interessenten heran. Insbesondere dann, wenn die Domain in der Sunrisephase beantragt, aber nicht zugeteilt wurde.


Domainpreise

Bezüglich der Preisbildung orientieren wir uns nicht an unrealistischen Preisvorstellungen, sondern sind bemüht, für jede Domain einen korrekten Preis zu ermitteln. Hierzu greifen wir auf vorhandene Gutachten seriöser Domaingutachter und auf Durchschnittspreise für vergleichbare, bereits gehandelte Domains zurück. Außerdem fließen die sprachliche Bewertung, die Länge der Domain, bereits eingegangene Gebote, lokale und globale Suchanfragen, Costs per Click, Type-Ins und die Bekanntheit des Begriffs in die Bewertung mit ein. Von Bedeutung ist auch, ob und wie häufig die Domain in der Sunrisephase beantragt wurde.

Besonders wertvoll sind generische Domains. Hierzu zählen Begriffe wie beispielsweise Urlaub, Münzen oder Automobile; also Begriffe, die etwas allgemein beschreiben. Daneben gelten sehr kurze Domains, insbesondere, wenn sie das Produkt exakt beschreiben (z. B.: Eis, Euro) oder die eigene Firmenbezeichnung genau widerspiegeln, als besonders wertvoll. Aber Vorsicht: Auch hier gilt es, keine Namens- oder Markenrechte Dritter zu verletzen.


Domainankauf

Grundsätzlich besteht unsererseits auch großes Interesse am Ankauf generischer und zwei- und dreistelliger Domains. Domains mit Bindestrich, Fantasienamen oder Buchstaben-Zahlen-Kombinationen kaufen wir nur in Ausnahmefällen an. Unser Hauptaugenmerk gilt eu-Domains. Daneben sind wir aber auch an com de und at Domains interessiert. Bitte bieten Sie uns Ihre Domain(s) mit Preisvorstellung an.